Allgemeine Geschäftsbedingungen
(1. März 2019)
- Vertragsabschluss
- Diese AGBs sind integrierter Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen der VITURA GmbH und dem Kunden. Sie gelten sinngemäß für Block-Varianten und Einzeleinheiten jeglicher von VITURA angebotenen Leistungen.
- Der 10er Block ist ab Vertragsunterzeichnung längstens für 4 Monate, der 20er Block ab Vertragsunterzeichnung längstens für 7 Monate, gültig. Die Berechtigung hieraus erlischt sohin mit Ende des 4. bzw. 7. Monats nach dem Tag der Vertragsunterzeichnung.
- Für Jugendliche vor Vollendung des 18. LJ ist der Vertragsabschluss nur mit Einwilligung des Erziehungsberechtigten möglich.
- Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Eine vorzeitige Beendigung durch den Kunden ist nur auf dem Kulanzweg möglich und wird von der VITURA GmbH individuell entschieden.
- Beiträge und Gebühren
- Beiträge der Verträge sind in bar oder im Rahmen des bargeldlosen Zahlungsverkehrs per Einzugsermächtigung zu entrichten. Rücklastgebühren der Bank gehen zu Lasten des Kunden.
- Die Block-Varianten sind im Voraus zu bezahlen.
- Bei Zahlungsverzug werden 12% Verzugszinsen berechnet.
- Für jede Mahnung werden Bearbeitungsgebühren in Höhe von € 10,00 berechnet. Darüber hinaus können dem Kunden die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung angefallenen Rechtsverfolgungskosten in Rechnung gestellt werden.
- Jeder Kunde hat Anspruch auf eine mittels eigener Unterschrift personalisierten Chipkarte zum Öffnen und Schließen der Garderobenkästchen. Die Erstellung der Karte ist für Kunden ab Kauf eines 10er Blocks kostenlos, ansonsten sind dafür 5EUR zu entrichten. Bei Verlust und Ausstellung einer neuen Karte sind ebenfalls 5EUR fällig.
- Trainingseinheiten/-termine
- Trainingstermine sind im Vorfeld mit dem jeweiligen Trainer der VITURA GmbH abzustimmen. Vereinbarte Termine können vom Kunden oder vom Trainer bis 24 Stunden vor Trainingsbeginn verschoben und zu einem neu vereinbarten Termin nachgeholt werden. Im Falle einer Absage des Termins weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin durch den Kunden, entfällt die Trainingseinheit ersatzlos.
- Sämtliche Einheiten der jeweiligen Block-Varianten müssen innerhalb des vereinbarten Gültigkeitszeitraums (Punkt I. 2.) aufgebraucht werden, andernfalls sie ersatzlos entfallen.
- Die Block-Varianten umfassen 5 (5er Block), 10 (10er Block) bzw. 20 (20er Block) Einheiten
- Es steht dem Kunden frei Einheiten aus seinem Vertrag mit der VITURA GmbH an eine geeignete Dritte Person zu übertragen.
- Sonstiges
- Der Kunde verpflichtet sich, den Anweisungen der Mitarbeiter der VITURA GmbH Folge zu leisten sowie die Hygienevorschriften und die Hausordnung einzuhalten. Grobe und wiederholte Verstöße haben das Aussprechen eines Hausverbotes zufolge. Diesfalls besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Beiträge.
- Für Personenschäden eines Kunden haftet die VITURA GmbH entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Für alle sonstigen Schäden, in etwa Sachschäden an mitgebrachten Gegenständen etc., haftet die VITURA GmbH lediglich dann, wenn der Schaden von der VITURA GmbH oder von einer Person die für die VITURA GmbH einzustehen hat, vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde.
- Die VITURA GmbH hat während der Betriebszeiten – Montag bis Freitag von 07:00 Uhr bis 21:00 Uhr, Samstag von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr, Sonn- und Feiertags Ruhetag – geöffnet. Trainingseinheiten sind innerhalb der Betriebszeiten mit der VITURA GmbH zu vereinbaren und ausschließlich in den vorgesehenen Räumlichkeiten zu verrichten.
- Bei einzelnen betriebsnotwendigen Schließungen wie etwa zur Reinigung oder zum Umbau einzelner Teile der Einrichtungen hat der Kunde keinen Anspruch auf eine Rückvergütung oder eine Verlängerung seines Vertrages sofern das Ausmaß der Schließung dem Kunden zumutbar ist, besonders weil sie geringfügig (längstens eine Woche) und sachlich gerechtfertigt ist.
- Die VITURA GmbH behält sich das Recht vor ihr Angebot und die Betriebszeiten entsprechend den Erfahrungen im Betrieb, insbesondere mit den Kundenfrequenzen zu ändern. Entsprechende Änderungen sind demzufolge geringfügig und sachlich gerechtfertigt. Der Kunde hat im Fall einer solchen Änderung des Angebots oder der Betriebszeiten keinen Anspruch auf eine Rückvergütung der Beiträge.
- Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass Änderungen der Hausordnung vorbehalten bleiben. Diese erfolgen ausschließlich aus betrieblichen Erfahrungen und werden dementsprechend sachlich gerechtfertigt sein. Aus einer allfälligen Änderung der Hausordnung kann der Kunde daher keine Rechte ableiten.
- Das Nichtnutzen der Trainingseinheiten berechtigt den Kunden nicht zur Reduktion oder Rückforderung der Beiträge. Dies gilt auch, wenn Trainingseinheiten aus persönlichen Gründen des Kunden nicht genützt werden.
- Wird es der VITURA GmbH aus Gründen, die die VITURA GmbH nicht zu vertreten hat, z.B. höhere Gewalt, unmöglich, Leistungen zu erbringen, so hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadenersatz.
- Nebenabreden bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform.
- Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des jeweiligen Nutzungsvertrages (Block-Varianten und Einzeleinheit) unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.
- Die VITURA GmbH übernimmt keine Haftung für die Garderobe, Spinde und mitgebrachte Wertgegenstände.
- Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht.
- Gerichtsstand ist Wien. Für Klagen gegen einen Verbraucher im Sinne des KSchG gilt der Gerichtsstand als vereinbart, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Beschäftigungsort des Verbrauchers liegt.
- Datenschutzgesetz
Mit meiner Unterschrift erteile ich die jederzeit widerrufbare Zustimmung zur Verwendung meiner persönlichen Daten durch die VITURA GmbH. Neben den Daten, die ich im Zuge der Anmeldung bekannt gegeben habe, und allen Daten, die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme und Verrechnung von Leistungen von der VITURA GmbH durch mich anfallen, ist die VITURA GmbH insbesondere (soweit dies zum Schutz meiner Gesundheit zweckmäßig ist) zur Verwendung aller von mir bekannt gegebenen oder unter meiner aktiven Mitwirkung erhobenen gesundheitlichen Daten berechtigt, und zwar auch, wenn es sich bei diesen Daten im Einzelfall um sensible Daten im Sinne des DSG 2000 handelt.
Die Verwendung meiner Daten umfasst die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung meiner Daten durch die VITURA GmbH insbesondere für Marketingzwecke. Die Zustimmung zur Verwendung der persönlichen Daten kann vom Kunden jederzeit widerrufen werden.
Aufgrund der neuen Datenschutzgrundverordnung können wir diverse Kunden-/Patientenservices nur nach vorheriger Einwilligung durchführen. Um Ihnen den gewohnten Standard und die Qualität unserer Serviceleistungen bieten zu können, bitten wir Sie die folgende Einverständniserklärung zu unterschreiben. Sie können diese jederzeit schriftlich widerrufen.
Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Rezeption.
- Einverständniserklärung
Ich stimme zu, dass meine persönlichen Daten, sowie sämtliche Informationen aus meiner Kunden-/ Patientendokumentation zu folgenden Zwecken weitergeleitet werden dürfen:
- Terminvereinbarungen bei externen Medizineinrichtungen (Diagnosezentren, Krankenhäuser, Labors, etc.)
- Einreichungen zur chefärztlichen Bewilligung für diagnostische Bildgebung bei der Krankenkasse
- Einreichung von Honorarnoten bei der Krankenkasse
- Weiterleitung von Verordnungen
Ich bin ausdrücklich damit einverstanden, dass VITURA sowie die anderen bei VITURA tätigen selbstständigen Trainer und Therapeuten auf meine persönlichen und medizinischen Daten zugreifen und diese be- & verarbeiten sowie verwenden dürfen, soweit dies erfolgt für Zwecke der Terminkoordination, Daten-verwaltung, Abrechnung und Behandlungen durch andere Trainer/Therapeuten im Rahmen der Kooperation mit VITURA.
Die Datenweitergabe erfolgt mit Einwilligung der Kunden. E-Mails werden verschlüsselt übertragen.
Ich nehme zur Kenntnis, dass zur Kontaktaufnahme per Anruf, SMS oder gängige Kommunikations-Apps (Whatsapp) meine Telefonnummer auf den privaten Handys der/der Trainer/in / Therapeut/in gespeichert wird.